Unfallverletzung?

Schuldfrage neu geregelt

Sie haben einen Unfall und sind verletzt. Für nicht einmal 80 Cent täglich spielt die Schuldfrage nun keine Rolle mehr. Der Personen-Schaden wird dann immer nach den Regeln der gesetzlichen Haftpflicht geregelt.

Ersetzt werden unter anderen der Verdienstausfall, Schmerzensgeld, lebenslange Pflegekosten, Ausgleich einer etwaigen Rentenminderung, etc..

10 Mio. € maximal je Unfall

Mit dem Fahrrad unterwegs

Stellen Sie sich vor, Sie fahren trotz Blitzeiswarnung mit dem Fahrrad. Sie sind ein guter Radfahrer und kennen die Strecke in-und auswendig. Heute sind Sie schnell unterwegs und unterschätzen das Blitz Eis. Der hintere Reifen rutscht weg und Sie fallen mit dem Rad hin. Der Arzt diagnostiziert einen Trümmerbruch der rechten Hand.

Das ist neu
und kostet weniger als 80 Cent p. Tag

Reguliert wird der Unfallschaden nun so, als wäre der Unfallverursacher das Versicherungsunternehmen. In der Folge werden somit nahezu alle Kosten, die mit der Verletzung in Verbindung stehen, übernommen.

Hier gehören unter anderen:

  • Heilungskosten auch für Spezialisten aus dem Ausland
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Übernahme von Rentenbeiträgen zur Verhinderung von Rentenminderung
  • Umschulungskosten
  • Notwendige Umbaukosten von Wohnung oder Haus
  • Lebenslange Übernahme von Pflegekosten

Je Schaden steht eine Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. Euro zur Verfügung und hierfür zahlen Sie als Architekt jährlich nur 283,90 €*.

*Berechnungsgrundlage: Verdienstausfall Sublimit 3.000 EUR monatlich/40-jähriger Architekt

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Autor

Florian Filipovic´

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