Tierhalter Haftpflichtversicherung
Bester Schutz für Ihren treuesten Begleiter
Sie haben Ihren Hund oder Ihr Pferd gut erzogen, kümmern sich und vertrauen Ihrem Liebling aber sorgen sich ebenso? Auch wohlgesonnene Vierbeiner können schnell und versehentlich einen Schaden verursachen. Stellen Sie sich vor, Ihr Hund verursacht einen Verkehrsunfall indem er auf die Straße rennt, oder Ihr Pferd erschreckt sich, schlägt aus und verletzt somit einen Menschen: Obwohl Ihr Tier der Übeltäter ist werden Sie hierfür verantwortlich gemacht. In einem solchen Fall ist es gut, wenn Sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besitzen. Mit unserem günstigen Angebot für Hunde, Pferde und Co. können Sie und Ihr Tier es genießen, über den optimalen Schutz zu verfügen.
Hundehaftpflicht- oder Pferdehaftpflichtversicherung – Eine Tierhalterhaftpflicht sollte ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer sein
Ein Tierhaftpflichtschaden kann durchaus teuer werden. Besser ist es, Sie sind mit unserer günstigen Tierhalterhaftpflichtversicherung gegen finanzielle Folgen abgesichert.
Ihre Vorteile
- Eine hohe Versicherungssumme – 20 Millionen € für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall.
- Es besteht für Sie und Ihr Tier weltweit Versicherungsschutz, in der EU für unbegrenzte Zeit, im übrigen Ausland für 2 Jahre.
- Wir leisten auch, wenn Ihr Tier einen Sachschaden an gemieteten Wohnräumen verursacht.
- Bei uns ist nicht nur Ihr Tier versichert, sondern auch seine Nachkommen. Ab der Geburt sind Welpen oder Fohlen des versicherten Muttertieres beitragsfrei für maximal 1 Jahr mitversichert.
In einigen Bundesländern wird eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter bereits gesetzlich vorgeschrieben. Auch zunehmend mehr Hundeschulen und Tiersitter erwarten diese für Ihr Tier, um mögliche Schäden finanziell abgesichert zu wissen.
Was Sie noch über unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung wissen sollten
Wir versichern Hunde, Pferde, Ponys sowie andere Reit- und Zugtiere. Für bestimmte Hunderassen, wie Alano, American Bulldog, Dobermann, Pit-Bull, Rottweiler und Staffordshire Terrier gewähren wir keinen Versicherungsschutz.
Wenn Sie eine Hauskatze, einen Hamster oder einen Wellensittich besitzen und diesen versichern möchten, brauchen Sie als Tierhalter keine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung. Hier reicht die normale Privathaftpflichtversicherung.
Wie verhalte ich mich, wenn mein Hund einen Schaden verursacht?
Welcher Hundebesitzer kennt das nicht? Wenn der eigene Vierbeiner die Kontrolle verliert, kann ein schöner Waldspaziergang zum kleinen Horrortrip werden – ob es nun die Begegnung mit einem Wildtier ist oder mit einem anderen Artgenossen. Was mit einem ersten Beschnuppern harmlos beginnt, kann schnell in einer bissfesten Auseinandersetzung enden.
Doch nicht nur die Vierbeiner können bei solch einem Gerangel verletzt werden. Was ist, wenn der Halter des fremden Hundes dazwischen geht und von Ihrem Hund gebissen wird? Das ist ein Fall für die Hundehaftpflicht-Versicherung.
- Ermahnen Sie Ihr Haustier und bewahren Sie Ruhe
- Bringen Sie Ihr Tier aus der Gefahrensituation
- Kümmern Sie sich um den Verletzten
- Bei Streitigkeiten bezüglich des Herganges, Namen und Anschrift von Zeugen festhalten
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von ssl.barmenia.de zu laden.
Häufige Fragen zu „Tierhalter-Haftpflichtversicherungen“
Warum ist eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll?
Als Halter eines Tieres haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Deshalb ist in einigen Bundesländern der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung bereits gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch ohne gesetzliche Pflicht ist ein Abschluss jedem Hunde- und Pferdehalter zu empfehlen. Denn je nach Schaden können auf hohe Schadenersatzansprüche entstehen. Angefangen von einem einfachen Sachschaden, der bereits mehrere Tausend Euro kosten kann, bis hin zu einem Personenschaden, für den unter Umständen mehrere Millionen Euro benötigt werden.
Welche Hunderassen sind nicht versichert?
- American Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Bullmastiff
- Bullterrier (alle Arten, wie z. B. Miniatur-Bullterier)
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Neapolitano
- Pitbull-Terrier
- Rottweiler
- Staffordshire-Terrier
- Tosa Inu
Benötige ich für jeden Hund/jedes Pferd eine eigene Tierhalterhaftpflicht?
Ja, wenn Sie mehrere Tiere besitzen müssen Sie für jedes Tier eine eigene Versicherung abschließen.
In welchen Bundesländern besteht eine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung?
Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein: In diesen sechs Bundesländern sind alle Hundehalter per Gesetz verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter bestimmter Hunderassen eine solche Versicherung vorweisen.
Was bedeutet Gefährdungshaftung im Zusammenhang mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Als Halter eines Hundes oder auch als Führer eines Fahrzeuges haften Sie unabhängig vom Verschulden, da von einem Hund oder einem Fahrzeug potenziell eine Gefahr ausgeht.
Verursacht Ihr Hund einen Schaden sind Sie automatisch, aufgrund der Gefährdungshaftung, für diesen Schaden verantwortlich, unabhängig davon, ob Sie sich vollkommen korrekt verhalten haben.
Der Schutz einer Versicherung ist deshalb praktisch unverzichtbar.
Unser Produktportfolio im Bereich der Sachversicherung
Unser Rat ist für Sie kostenfrei!
Was können wir für Sie tun?
Ihre Wünsche und Ziele sind der Grundstein für unsere Aktivitäten.
In Ihrem Auftrag prüfen wir Versicherungsangebote auf Herz und Nieren und fügen die geeigneten Versicherungen zu einem individuellen Konzept zusammen.