Krankentagegeldversicherung

Im Krankheitsfall ohne Gehaltsverzicht

Ihre Vorteile

  • Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
  • Individuelle Höhe passend zu Ihren Bedürfnissen
  • Krankentagegeld frei von Sozialabgaben und Steuern
  • Ohne Gesundheitsprüfung möglich

Mit der Krankentagegeldversicherung gut abgesichert

Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer erhalten Sie bei Krankheit von Ihrem Arbeitgeber Ihr Gehalt für 6 Wochen in voller Höhe weiter. Aber was passiert, wenn Sie länger ausfallen? Auch wenn es zunächst unwahrscheinlich erscheint, dass Sie einmal mehr als 6 Wochen nicht arbeiten könnten, sind die dann entstehenden finanziellen Verluste nicht unerheblich. Diese Lücke wird von der Krankentagegeldversicherung geschlossen.

Wann lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung?

Ob sich eine Krankentagegeldversicherung für Sie lohnt, können Sie einfach berechnen. Dafür wird das Nettogehalt zugrunde gelegt. Davon abgezogen werden das Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche sowie die darauf zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 12,125 %. Dies ergibt Ihre individuelle finanzielle Lücke, wenn Sie länger als 42 Tage ausfallen. In der Regel liegt das Krankengeld rund 20 % unter Ihrem Nettogehalt. Zu bedenken ist außerdem, dass Ihre Ausgaben für beispielsweise Miete, Telefon und weitere Lebensunterhaltskosten in der Zeit gleichbleibend sind und ggf. weitere Kosten der medizinischen Versorgung hinzukommen. Insofern lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung für jeden gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, der die finanzielle Lücke nicht ohne Weiteres aus angesparten Rücklagen ausgleichen kann oder möchte.

Ab wann springt die Krankentagegeldversicherung ein?

Sollte der Fall eintreten, dass Sie arbeitsunfähig sind, erstellt der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für die Tage, an denen Sie krankgemeldet sind, erhalten Sie als angestellter Arbeitnehmer Ihr übliches Einkommen. Das heißt, wenn Sie 2 Wochen im Monat krankgemeldet waren, erhalten Sie am Monatsende nichtsdestotrotz ein volles Gehalt. Der Arbeitgeber übernimmt die Lohnfortzahlung jedoch nur für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen. Ab dem 43. Tag der ununterbrochenen Krankmeldung erhalten Sie das sogenannte Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird. Die Krankenkasse zahlt dabei allerdings nicht Ihr volles Gehalt, sondern nur 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Zwar sind Krankengeldzahlungen steuerfrei, allerdings werden sie um den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung gekürzt. Die Krankentagegeldversicherung springt mit Beginn der Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse ein, das heißt, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Damit wird die Differenz zwischen Ihrem Nettogehalt und dem niedrigeren Krankengeld sofort geschlossen, ohne dass Sie die finanziellen Folgen einer längeren Krankheit fürchten müssen. Das Krankentagegeld wird Ihnen frei von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.

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