Insassenunfallversicherung oder doch lieber eine Fahrerschutzversicherung?

Ich erinnere mich noch daran, dass man mir, als ich mein erstes Auto versichert habe, sagte, dass ich unbedingt eine Insassenunfallversicherung abschließen müsste. Heute weiß ich es besser….

Denn, sollte ich einen Haftpflichtschaden mit meinem Fahrzeug verursachen, sind meine Insassen über meine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung versichert und sollte es sich um einen Fremdschaden handeln, dann über die Versicherung des Verursachers.

Allerdings bin ich als Fahrer bei einem Eigenschaden leider nicht versichert, was nun?

Hier greift die Fahrerschutzversicherung!

Diese dient zur Absicherung des Fahrers bei selbst- oder mitverursachten Unfällen:

Hier eine Auswahl der Fahrerschutzleistungen:

–      Bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt ab 5 Tagen wird Schmerzensgeld geleistet

–      Verdienstausfall ab dem 43. Tag – bis zu 1.000,00 € netto (soweit durch die Krankengeldzahlung nicht abgedeckt)

–      Haushaltshilfekosten bis zu 600,00 € monatlich

–      Umbau zum behindertengerechten Haus bis zu 100.000,00 €

Für mich ist dieser Baustein ein absolutes MUSS!

Schutzbrief!

Zu guter Letzt möchte ich noch auf das Thema Schutzbrief eingehen. Hier höre ich sehr oft, dass dieser nicht benötigt wird, da ja ohnehin nur Abschleppkosten übernommen werden, dieses ist aber falsch!

Der Schutzbrief übernimmt viel mehr, hier eine kleine Auswahl:

–      Pannen-/Unfallhilfe vor Ort bis 150,00 € (sofern die Reparatur an Ort und Stelle möglich ist)

–      Abtransport / Bergung bis 200,00 €

–      Hilfe bei falschem Tanken

–      Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne nicht am selben Tag wieder fahrbereit sein, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Mietwagens. (Dieses gilt aber nur ab einer Entfernung von 50 KM)

–      Bei Diebstahl des Fahrzeuges, besteht die Möglichkeit einen Mietwagen anzumieten. (Gilt auch erst ab einer Entfernung von 50 KM)

–      Der Fahrzeugschlüssel wurde verloren bzw. ist defekt. Es wird für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels bis 110,00 € gesorgt. (auch hier erst ab einer Entfernung von 50 KM)

Ich hoffe, ich konnte hier in diesem und auch in den vorherigen Artikeln einige Unklarheiten beseitigen.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit.

Viele Grüße,

Ihre Ulrike Stanscheit

Autorin

Ulrike Stanscheit

Assistentin der Geschäftsleitung
ust@aiv-gfv.de
Telefon: +49 (0)451 / 450 569 14

Jonas Meyer

Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gern.