Auf geht‘s in den Fahrrad-Frühling – doch wie ist mein Rad versichert?

Der Frühling naht, die Sonne scheint und die Fahrrad-Saison beginnt. Haben Sie Ihr Fahrrad schon auf Touren gebracht? Falls nicht sind hier ein paar nützliche Tipps.

Vor der ersten Radtour sollte Ihr Rad einem gründlichen Check-Up unterzogen werden.

Dazu gehört die Reinigung, um bestehende Mängel besser erkennen zu können, gefolgt von dem Reifen-, Bremsen-, Licht- und Ketten-Check.

Safety First

    • Der Reifen sollte auf Risse, Fremdkörper und andere Beschädigungen untersucht werden.
    • Der wichtigste Teil am Rad, die Bremsen, müssen gerade bei längerem Stillstand unbedingt kontrolliert und ggf. überholt werden. Die Bremsbeläge können problemlos selbst ausgetauscht werden. Größere und komplexere Reparaturen sollten Sie von einem Fachmann durchführen lassen.
    • Besonders bei Fahrten zu späteren Uhrzeiten sollte die Funktion des Lichts überprüft werden, damit Sie auch für andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sind.

Wenn Sie diese einfachen Check-Ups durchführen, kann das Risiko eines Unfalls gesenkt werden.

Doch was passiert, wenn Sie tatsächlich einen Unfall haben und das Fahrrad /E-Bike beschädigt wurde? Oder noch viel schlimmer Ihr Fahrrad gestohlen wird?

Wie sind Fahrräder versichert?

Im ersten Schritt fällt einem hier die Hausratversicherung ein. Diese übernimmt den Schaden, wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Der Entschädigungsbetrag liegt hier bei ein bis fünf Prozent der Versicherungssumme. Einige Versicherer leisten auch bis zur Gesamtversicherungssumme.

Doch was genau ersetzt die Hausratversicherung?

Der Versicherer kommt für den Diebstahl auf, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert wurde. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, um ein neues gleichwertiges Rad zu kaufen. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz (siehe oben) des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für Besitzer höherwertigerer Räder und E-Bikes kann es sich daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.

 

Fallstrick Nachtzeitklausel…

Bei manchen Versicherern greift der Versicherungsschutz nur zu bestimmten Tageszeiten.

Liegt eine Nachtzeitklausel vor, sind Diebstähle zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht versichert!

Diese Klausel wird allerdings heutzutage selten verwendet und ist nicht mehr zeitgemäß. Sie kann aber in älteren Verträgen durchaus noch vorkommen. Um böse Überraschungen zu vermeiden ist es ratsam einmal beim Versicherer nachzufragen oder selbst einen Blick in die Bedingungen zu werfen.

 

Bei Diebstählen bietet die Hausratversicherung einen soliden Schutz an. Doch was passiert bei Unfällen? Sind Sturzschäden versichert?

Hier kommt die Fahrradversicherung ins Spiel. Schäden nach Unfällen, Stürzen oder Vandalismus sind durch eine spezielle Fahrrad-Kaskoversicherung versicherbar. Bei E-Bikes kommen noch Schäden durch Feuchtigkeit, Kurzschluss und Überspannung am Akku oder Motor hinzu.

Interessant ist auch, dass nicht nur das Fahrrad an sich versichert ist, sondern auch dessen Teile, die fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbunden sind und dem Gebrauch dienen. Hierzu zählen z.B. Sattel, Gepäckträger, Akkus oder Fahrradschlösser.

Wichtig zu wissen ist, dass der „Kasko-Schutz“ auch unabhängig von einem Diebstahlschutz gewählt werden kann.

Wenn Sie also bereits innerhalb der Hausratversicherung den Baustein Fahrraddiebstahl eingeschlossen haben, kann der Kasko-Schutz als unabhängiger, selbständiger Vertrag zusätzlich abgeschlossen werden, damit Ihr Fahrrad optimal geschützt wird.

Gern können Sie auf unserer Website unsere Empfehlung zur Fahrradversicherung berechnen.

Bis bald,

Ihr Jonas Meyer

 

 

 

Autor

Jonas Meyer

Junior Consultant
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Jonas Meyer

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